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Reutte bekommt das 'Niederlagsrecht', somit müssen die Waren im Ort über Nacht abgelegt werden. Am Niederlagsort wurde dabei natürlich eine Gebühr fällig
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Hans Hess und andere von 'Oberruti' verzichten am 29. Juni gegen die von Unterruti auf ihre Ansprüche an dem Brunnen 'zu dem hailigen stain'