Die Wilderer
die Loisach bei Ehrwald
Ende Jänner 1797 machen sich acht Wilderer aus Ehrwald auf Beutezug ins benachbarten Bayern. Über mehrere Tage durchstreifen sie die Wälder und nächtigen bei einem Bauern im Graswangtal. Am 27. Jänner werden sie von einer Abordnung, bestehend aus Jägern des Klosters Ettal und bayerischen Soldaten, früh morgens überrumpelt. Als die Wilderer flüchten wollen, wird einer von ihnen durch einen Schuss getötet und ein anderer verstirbt später an seinen durch die Soldaten beigebrachten Verletzungen. Die sechs anderen werden nach Murnau überführt und dort inhaftiert.
Als dieser Vorfall in den Zugspitzdörfern bekannt wird, schwören die Schützen der drei Gemeinden Biberwier, Lermoos und Ehrwald einen Rachefeldzug. Am 29. Jänner machen sich annähernd 200 Männer unter Waffen bereit, als sich ihnen der Lermooser Pfarrer in den Weg stellt. Er versucht die Lage zu entschärfen und die Männer von ihrem Vorhaben abzubringen. Diese aber sind lediglich gewillt, ihm etwas Zeit einzuräumen um die Freilassung der Wilderer beim Abt in Ettal zu erwirken. Sie selbst würden derweil bis Farachant gehen um dort den Ablauf des Ultimatums abzuwarten. Sollten die Gefangenen bis dorthin nicht auf freiem Fuße sein, würden sie zur Tat schreiten.
Eilends machte sich der Pfarrer auf den Weg. Der Ettaler Abt verständigte zwar das Militär, unterzeichnete jedoch später das Schreiben für die Freilassung. Damit sprach der Pfarrer kurze Zeit später beim Pfleger von Murnau vor. Der wollte den Geistlichen schon mit einem 36-stündigen Aufschub hinhalten, als der Pfarrer in seiner Verzweiflung schrie:
"Wenn die Wildschützen nicht sofort freikommen, geschieht ein großes Unglück. Die Erregung der Schützen sei so groß, dass sie den schon begrabenen Wildschützen wieder ausgraben und mit sich nach Tirol führen wollten, und dass sie fest entschlossen seien, sich bis auf den letzten Mann zu wehren. Weiters würden noch mehrere hundert Mann vom Gericht Reutte nachkommen." Schließlich gibt der Pfleger nach und die Inhaftierten frei. Ein nachfolgender Schriftverkehr der jeweiligen Regierungen ergibt dann letztlich keine schlüssigen Ergebnisse und die Sache wird damit zu den Akten gelegt.