
Der Rattengiftverkäufer - Paul Gavarni (1887)
Der Mäusefänger hat im Außerfern einen frühen und auch prominenten Vertreter. Niemand geringerer als der
heilige Magnus soll bereits im 8. Jahrhundert den Segen über die Fluren gebracht und damit jegliches Ungeziefer vertrieben haben.
So weiß es zumindest die Sage.
Es ist jedoch anzunehmen, dass die Bauern nach dem 'göttlichen Segen' auch selbst noch Hand anlegen mussten um das Problem tatsächlich aus der Welt, oder besser gesagt aus den Feldern zu schaffen. Noch im 17. Jahrhundert war man der Auffassung, dies gelinge am besten durch Abschreckung. Man würde demnach, ähnlich einer öffentlichen Hinrichtung, ein Tier misshandeln und alle anderen würden daraufhin die Flucht ergreifen.
Kluger Haus-Vater, Johann Joachim Becher (1714)
"Man nehme einen Kopff von einer Ratte oder Mauß, ziehe ihm die Haut ab, und lege den Kopff hin, da die Ratten und Mäuse gemeiniglich hinkommen, so werden sie sich alsofort von dannen weg machen, und sämmtlich davon lauffen, als wenn sie bezaubert wären, und nicht wiederkommen."
Auch in den Gemeinden des Außerferns werden in den Chroniken und überlieferten Urkunden immer wieder Lohnzahlungen für Mäusefänger genannt. Neben den mehr oder weniger professionellen Mäusefängern versuchten sich aber auch Kinder und Jugendliche mit dem Fang der kleinen grauen Nager ein Zubrot zu verdienen.
Ausferner Bote vom 1. Oktober 1925
"Pinswang, ...den hier stark auftretenden Mäusen geht es jetzt scharf an den Kragen, da die Gemeinde beschlossen hat, eine Prämie für jede eingelieferte Feldmaus auszubezahlen..."
Auszug aus einem Reuttener Gemeinderatsprotokoll im April 1927:
"...der Vertrag des Bürgermeisters mit dem Mäusefänger Leopold Erdle, in welchem diesem 40 Groschen pro Maus, monatlich 10 Schilling Wohnungszuschuß und 20 Schilling Anschaffungsbeitrag für Fanggerät zugesprochen werden, wird genehmigt. Die Fangzeiten werden festgesetzt...