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Chronik
für das Jahr 1614
id1552
Die Schneller und Nachtwächter müssen zu ihren üblichen Aufgaben nun auch die Feueraufsicht im Markt Reutte übernehmen
"...es darf keiner für den anderen Ausrufen. Wer eine Stunde verschläft, muss eine Stunde im Gefängnis liegen. Die 32 Gulden Belohnung verstehen sich ohne Kost und müssen von den Nachtwächtern selbst zur Quatemberszeit eingetrieben werden. Fremde oder verdächtige Personen müssen angehalten und angezeigt werden. Sollten sie ein Feuer entdecken, müssen sie sofort ausrufen und zur Brandstelle laufen. Bei Krankheit muss der Wächter selbst einen Ersatz stellen. In die Wirtshäuser zu gehen oder zu viel Wein zu trinken ist untersagt..."