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Chronik
für das Jahr 1716
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Auszug aus der Gemeindeordnung von Elbigenalp vom 16. März 1716
"...wer bei Gemeindeversammlungen nicht erscheint, zahlt 12 kr Absenzgeld. Wer zu Gemeindearbeiten, wie Archenbau, Wegerhaltung, Weideputzen usw. nicht erscheint, muß einen Taglohn von 15 kr bezahlen. Künftig sollen die Viehweiden der Gemein öfter geputzt werden, wozu von jedem Haus zwei bis drei Tage Arbeitseinsatz beizutragen sind. Bis Georgi sind die Zäune zu errichten. Nach St. Johannes d. T. darf kein Vieh mehr in die Auen getrieben werden, bei sonstiger Pfändung. Auch das Laubrupfen in den Auen ist ohne Konsens verboten. Neubauten ohne herrschaftliche Bewilligung sind verboten. Zur Brandverhütung müssen die Gewalthaber die Kamine und Feuerstätten visitieren und das Flachsdörren in den Stuben verbieten. Bis 13 Uhr darf am Dorfbrunnen Wasser geholt und Wäsche gewaschen werden, jedoch kein Garn oder Schlachtvieh. Nur bei rauhem Wetter darf das Vieh schon vor Matthäi auf die Felder getrieben werden..."
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Im Dezember wird dem Philipp Pohler in Höfen die Genehmigung zum Bau einer Bäckerpfister erteilt