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Beiträge zur ältesten Geschichte von Reutte
Aus einer Vortragsreihe des Universitätsprofessors Dr. Ignaz Ph. Dengel im August 1924
Reuttes rascher Aufstieg
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Aus: Ausferner Bote des Jahres 1924
Im oberen südlichen Teil des Dorfes Reutte lag, wie aus verschiedenen Urkunden der Jahre 1455 — 1461 zu entnehmen ist[•] ein See, genannt der Grundsee, dessen Spuren noch heute verfolgt werden können. Um denselben herum breitete sich ein schilfbedeckter Sumpf aus, den man das Rohrach nannte. Burkart von Hausen, der Türhüter des Tirolischen Landesfürsten, Erzherzogs Sigmund, erwarb im Jahre 1455 das Recht, aus diesem Rohrach einen Fischweiher zu machen. Dafür mußte er dem Erzherzog, der ein großer Freund der heimischen Seefische war, oder dessen Leibeserben gestatten, daß sie, so oft sie persönlich im Gerichte Ernberg weilten, daraus so viele Fische für sich fangen lassen durften, als zu einem Mahle notwendig ist. In den folgenden Jahren kaufte Hausen von verschiedenen Parteien ihre Anteile an dem erwähnten Rohrach zur Erweiterung des See's.
Ein anderer Weiher entstand um diese Zeit in Krecklmoos (Kräkelmoos, Krähenmoos), einem der Gemeinde Reutte gehörigem Grunde. Am 24. Mai 1450 erlaubte die Gemeinde in dem Dingstuhl zu Breitenwang den Gebrüdern Klammer, dort einen Weiher anzulegen[•] der heute noch vorhanden ist. Ob auch das Bad Krecklmoos schon bekannt war, läßt sich nicht sicher erweisen. Aber im folgenden Jahrhundert war es bereits im Betriebe und wurde von der Gemeinde Reutte in Pacht gegeben. Dem Pächter Hans Schnitzer, der im Jahre 1580 das "Tauernbad" auf ein Jahr übernahm, wurde auferlegt, "guten Fleiß zu brauchen und den Armen und Reichen in gleicher Weise zu warten." Als Badlohn durfte er für jede Person, sei es am Tage oder nachts, 2 Kreuzer verlangen, - wer eine eigene Kammer beanspruchte, hatte außerdem noch täglich 1 Kreuzer zu bezahlen. Von diesem Kammergeld mußte der Badmeister der "ehrsamen Gemeinde" 2 Gulden abliefern. Außerdem war er verpflichtet, die Dachung und anderes auszubessern, "was er von seiner Hand bessern kann," und die "Gemeindezuber" binden zu lassen, wofür er aber von jenen Gästen, welche einen "Gemeindezuber" benützten, für eine zweitägige Benützung 1 Kreuzer einheben durfte. Desgleichen wurde ihm eingeschärft, auf Holz und Wasser guten Fleiß anzuwenden, etwa kein Brunnenwasser zum Baden zu nehmen, sondern jeder Person das Bad sorgfältig mit "Schwefelwasser" anzumachen[•].
Das Bad Krecklmoos war damals, wie die meisten übrigen Tiroler Bäder, noch ein echtes "Bauernbadl" mit primitiver Einrichtung, wo die beiden Geschlechter nur durch "Firhäng" oder hölzerne Zwischenwände von einander getrennt waren. Die Bauern pflegten, um die Wirkung zu erhöhen, die Wasserbäder stundenlang zu benützen und vielfach auch während des Badens zu trinken. Das Getränk stand in Krügen auf Brettern, die über die Badewanne gelegt waren, bereit. Es galt die Losung: Außen Wasser, innen Wein, laßt uns alle fröhlich sein! Natürlich wuchs bei einer solchen Prozedur auch der Appetit ins Unermeßliche und es wurde der reichhaltigen Speisenfolge, die uns vom Bade Kreckelmoos aus dem Jahre 1783 überliefert ist[•], tapfer zugesprochen.
Am 27. Oktober 1602 entschloß sich die Gemeinde Reutte, das Bad Krecklmoos dem Bader und Wundarzt Jakob Riple statt eines Wartgeldes zinsfrei zu überlassen. Er gelobte dafür "mit Mund und Hand," in Lieb und Leid, wie es Gott schicken möchte, der Bevölkerung verbunden zu sein und "sich in allweg, wie es die Notdurft erheischen möchte, ohne alle Erwiderung gebrauchen zu lassen[•]."
Für den Aufstieg von Reutte zu einem zentralen Verkehrsort, in dem immer zahlreichere Frachtfuhrwerke sich hin- und herbewegten, war es von großer Wichtigkeit, daß auch die Wegverhältnisse eine Besserung erfuhren. Der uralte Weg über den Kniepaß (die Brücke bei Unterletzen bestand noch nicht), der über Pinswang (ursprünglich mit Binsen bewachsene Fläche) und über die Stieglen[•] den Verkehr mit Füssen vermittelte, bedurfte eines gänzlichen Neubaues, den die Stadt Füssen übernahm, wofür sie das Recht erhielt, solange einen "ehrbaren" Wegzoll zu erheben bis die Kosten dieses Baues gedeckt waren. Im Herbst 1449 war die neue Straße samt Brückenbauten vollendet und es wurde am 22. September dieses Jahres im Einverständnis mit den Dorfgemeinden Reutte, Breitenwang, Heiterwang, Bichlbach und Lermoos, denen bisher die Erhaltung des Weges bis zu den Stieglen oblag, der folgende Weglohn festgesetzt[•]:
1. Ein geladener Teriswagen (schwerer, von 4 — 8 Pferden gezogener Lastwagen), der von Füssen oder umgekehrt aus dem Gericht Ernberg kommt, zahlt 4 Kreuzer.
2. Fremde Salz- und Weinfuhren oder andere von 4 — 6 Pferden gezogene Güter, die durch das Gebiet von Füssen und Ernberg durchziehen, zahlen 12 Vierer. Aehnliche von Einheimischen geführte Fuhrwerke zahlen 4 Pfennige oder 6 Vierer.
3. Ein halber Wagen mit 2 — 3 Rossen gibt 2 Pfennige oder 3 Vierer, ein Saumroß 1 Vierer.
4. Wer von Füssen nach Ernberg oder weiter nach Hall oder ins Etschland fährt oder Korn für den Eigenbedarf führt, gibt nichts. Wird aber das Korn oder eine sonstige Kaufmannschaft um Lohn gegen Imst geführt oder umgekehrt, so sind 4 Vierer zu erlegen. Ein fremder Fuhrmann zahlt in diesem Falle 12 Vierer.
5. Ein Weglohn soll auch in Binswang erhoben werden von denen, die nach Vils fahren.
Die Gerichtsleute von Ernberg waren für die Dauer der Einnahme des Wegzolles durch die Stadt Füssen von der Entrichtung des Füssener Pflasterpfennigs befreit.
Es wurde auch ausgemacht, daß nach Deckung der Wegkosten durch die Zolleinnahmen die obgenannten Ernberger Gemeinden den Weg über den Kniepaß bis auf die "Stieglach" wieder zu ihren Händen nehmen sollten, während Füssen der restliche Teil des Weges von ober den Stieglen bis zur Stadt zufiel.
Der Durchzugsverkehr auf der Ernberger Straße muß ein sehr großer gewesen sein. Im Jahre 1317, wo Reutte als Ort noch nicht bestand, wurden über den Fern nach
Bayern 8317 Fuder Salz (das Fuder zu 290 Pfund) verfrachtet, im Jahre 1319 waren es 7378 Fuder[•]. Das Haller Salz bildete die wichtigste Einnahmsquelle der Landesfürsten Tirols.
Besonders stark war der Salzverkehr auf der Straße, die über die Gacht (von gach, jähe) nach Tannheim, weiter nach Hindelang, Sonthofen über Immenstadt nach Lindau und Bregenz führte. Lindau war der eigentliche Stapelplatz des Tiroler Salzes für die Städte am Bodensee und für die Schweiz. Salz aus der Pfanne zu Hall fand dort
viel mehr Absatz als Reichenhaller Salz, "weil in allweg besser und lustiger." Diese Straße vom Inntal über den Fern nach Ernberg und von da über Weißenbach und
Tannheim nach Lindau hieß von der großen Salzfrächterei die "Hallstrasse[•]".
Das rechte Lechufer bei Reutte war mit dem linken Ufer bei Aschau bis zum Jahre 1464 noch mit keiner Brücke verbunden. Man kann sich vorstellen, wie schwierig es war, den intensiven Frachtenverkehr auf das andere Ufer zu leiten. Die Reisenden und Waarenzüge mußten einfach den Lech durchwaten, wobei nicht selten Menschen, Vieh und Güter zugrundegingen. Der ursprüngliche Weg über den Lech führte, von der Landstraße, die durch die Klause ging, abzweigend, unterhalb des Schlosses Ernberg durch die Wiesen bei Ehenbüchel und von hier über den Fluß zur Platten und nach Weißenbach. Von der Platten ging auch ein linkslechischer Straßenzug über Aschau, Roßschläg (Stelle wo die Rosse beschlagen wurden) nach Pfronten und Kempten. Auf dieser Wegstrecke über den Lech von Heiterwang bis Rottach hatten die Herren von Hoheneck und Vilseck das Geleitsrecht, d. h. sie sorgten für die Sicherheit der Reisenden und Transporte, wofür sie eine bestimmte Abgabe, einen Zoll verlangen konnten[•].
Um das Verkehrshindernis des Lechslusses zu beseitigen, entschloß sich Erzherzog Sigmund von Tirol zum Bau der Aschauer Brücke. Zur Erhaltung derselben setzte der
Landesfürst zu Füssen am Freitag nach St. Franziscus 1464 einen Brückenzoll fest. Ein schwerer Lastwagen (Terfiswagen) zahlte 2 Kreuzer, ein Rodwagen (leichterer Frachtwagen) oder ein anderer geladener Wagen 1 Kreuzer, ein geladenes Saumroß 1 Vierer, eine reitende oder gehende Person, die nicht zum Erzherzoglichen Hof oder zu den Raisigen gehörte, 1 Vierer; zwei Rinder oder vier Schweine zahlten ebenfalls je einen Vierer. Ausdrücklich wurde in dieser Brückenurkunde bestimmt, daß jemand, dem es einfallen sollte, bei niedrigem Wasserstand mit Umgehung der Brücke über den Lech zu gehen, zu fahren oder zu treiben, das festgesetzte Brückengeld gerade so entrichten müsse, als wäre er über die Brücke gegangen[•].
Die Errichtung der Lechbrücke bei Aschau im Jahre 1464 hatte für das Aufblühen von Reutte eine ähnliche volkswirtschaftliche Bedeutung wie der Bau der Außferner
Bahnen in unserer Zeit. Reutte wurde immer mehr der entchiedene wirtschaftliche Vorort des ganzen Bezirkes. Rasch wuchs das junge Dorf an. Bereits im Jahre 1471 wird in einem Brunnenbriefe die Unterscheidung gemacht zwischen Ober-Reutte auf der Kög und Unter-Reutte (dem heutigen Mittel-Reutte). Wir erfahren aus diesem am 29. Juni vereinbarten offenen Briefe, daß die Bewohner von Ober- und Unterreutte einen gemeinsamen Brunnen hatten, genannt "von dem heiligen Stein." Die Leute von Ober-Reutte standen von diesem Brunnen zu Gunsten der Nachbarschaft von Unter-Reutte ab. Letztere mußte für diesen Verzicht 8 Rheinische Gulden erlegen, erhielt aber das Recht, mit ihrem Brunnen nach aller ihrer Notdurft durch die Güter von Ober-Reutte zu fahren und zu graben[•].
Es fehlte auch nicht an Streit zwischen den Nachbarschaften von Ober- und Unterreutte. Jeder Teil wollte die sogenannte Niederlage und den Salzstadel auf seinem Gebiete haben. Es war ein ähnlicher wirtschaftlicher Streit wie der um die Bahnhofanlage zwischen Ober- und Untermarkt in neuester Zeit. Wo die "Niederleg" war, da hielten die Frachtfuhrwerke, lagerten ihre Waaren ein, luden um und
wechselten die Gespanne. Hier wickelten die einheimischen und fremden Kaufleute ihre Geschäfte ab. Für Wirte, Handwerker, Schneller(Auf- und Ablader), Praxer (Leute mit Pferden zum Vorspannen auf der Ernberger-Strasse), Schmirber (Leute, welche für die Frächter die Wagen frisch schmierten) und Wächter (Wächter in der Niederlage während der Nacht) gab es da viel zu verdienen. Erzherzog Sigmund entschied, nachdem er beide Parteien vernommen und sich sonst darüber erkundigt hatte, am Montag nach Lichtmeß 1471 zum Nutzen der Kaufleute den Streit dahin, daß jeder Kaufmann oder Wagenmann mit seinem Gute zu Ober- oder Unterreutte niederlegen möge, wo es ihnen am füglichsten dünke. Der Pfleger von Ernberg, Reimprecht von Graben, erhielt den Auftrag, über die Einhaltung dieser Entscheidung zu wachen[•].
Erzherzog Sigmund der "Münzreiche" war auch ein Förderer des Bergbaues in Außfern. Dadurch konnten sich die armen Bewohner einen Nebenerwerb verschaffen. Das Eisenwerk am Säuling, dessen Entdeckung dem heiligen Magnus zugeschrieben wird, war während des Mittelalters in Betrieb, scheint aber dann in Verfall geraten zu sein. Neue Aussichten eröffnete der Bergwerksbau bei Biberwier und Vils sowie in Almajur und Alperschon im Lechtal[•].
Wie sehr dieser Landesfürst den Außfernern, in deren Gegend er als Freund der Jagd und des Fischfanges öfters weilte, gewogen war, zeigt die Schlichtung eines
Streites zwischen Hans Goswein (den man nennt "Ruschen") und den Leuten von Breitenwang und Reutte um den Berg Harlander und Ligveist. Goswein berief sich auf einen ihm vom Erzherzog ausgestellten Lehensbrief, während der andere Teil behauptete, den Berg bisher innegehabt und genossen zu haben. Nach Verhörung der beiden Parteien bewirkte Erzherzog Sigmund, daß Goswein den Lehensbrief herausgab, worauf er am Erchtag nach St. Ulrich 1462 seinen Leuten zu Breitenwang und Reutte mit Rücksicht auf ihre geleisteten Dienste den genannten Berg mit Wunn und Waid (Wiesen- und Weidegerechtigkeit) als tirolisches Lehen verlieh, unter der Bedingung, daß sie jährlich auf sein Schloß Ernberg den gebührlichen Zins und Dienst davon geben[•].
Da Reutte bereits seit dem Jahre 1471 die Handelsfuhrniederlage hatte, lag es nahe, für dieses aufstrebende Dorf mit seinem lebhaften Transitverkehr auch die Marktgerechtigkeit, d. h. das Recht, Märkte abzuhalten, zu erwerben. Im Jahre 1488 brachte die Gemeinde die Bitte um Verleihung etlicher Wochen- und Jahrmärkte sowie anderer dazugehöriger Freiheiten vor. Erzherzog Sigmund zeigte sich um so mehr bereit, diesem Anbringen zur Hebung des Ortes Gehör zu schenken, als er wegen Streitigkeiten mit Bayern[•] den Verkehr dahin an allen Grenzpässen hatte sperren lassen, wodurch den Grenzbewohnern infolge Unterbindung des Handels nicht geringer Schaden erwuchs. Auch Außfern war von Bayern abgeschlossen, so daß die Leute weder Holz noch Kalk auf dem Lech nach Füssen bringen konnten. Um den durch diese Sperre verursachten "Widerdrieß" (Verdruß) der Bewohner zu beheben, entschied der Erzherzog nach Anhörung der Landschaft und der Räte am 12. Oktober 1488, daß Reutte einen Wochemarkt und 2 Jahrmärkte erhalten soll. Am Samstag nach dem Elftausend Mägdetag (25. Oktober) sollte mit den Wochemärkten angefangen werden[•]. An Pfleger und Rat zu Füssen, an die Herren von Schwanqau, Hoheneck, Freyberg und Montfort sowie an die Orte Kempten, Nesselwang, Memmingen, Kaufbeuern u. a. erging die Weisung, zu diesen Märkten mit Getreide und sonstigen Marktwaaren zu erscheinen.
Die Urkunde, in der Erzherzog Sigmund den Leuten von Reutte in Ansehung ihrer treuen und fleißigen Dienste, die sie in Kriegsläufen und sonst dem Hause Österreich erzeigt haben, sowie zur Förderung ihres Wohles die erwähnten Wochen- und Jahrmarktsrechte und dazu noch andere Freiheiten feierlich verbriefte, wurde zu Innsbruck am Freitag vor dem heiligen Pfingsttag (5. Juni) 1489 ausgestellt[•]. Ihr Inhalt läßt sich in den folgenden Punkten zusammenfassen:
1. Der ewige Wochenmarkt soll jeden Samstag oder, wenn auf diesen Tag ein gebotener Feiertag fällt, am Freitag zuvor abgehalten werden.
2. Die zwei Jahrmärkte werden auf den St. Jörgentag (24. April) und St. Moritzentag (22. September) bewilligt; jeder soll 3 Tage nacheinander dauern und die fürstliche Freiheit genießen[•]. Jedermann, der zu den Wochen- und Jahrmärkten kommt, soll Waare und Phenwert[•] öffentlich feil haben, kaufen und verkaufen.
3. Es soll auch hinfür die "Niederleg und Rod" zu Reutte sein, auch auf dem Lech allerlei Waare zu solchen Märkten und zur Niederlage stetiglich geführt werden.
4. Fremde Kauf- oder Handwerksleute dürfen ihre Waare unter der Woche nicht verkaufen, sondern allein nur auf den Jahr- und Wochenmärkten; sie können aber ihre Waaren durch Reutte durchführen.
5. Niemand soll zu Reutte ein Bäckerhaus, eine Metzg und gemeine Badstube ohne besondere Erlaubnis des Pflegers von Ernberg bauen.
6. Reutte, das ein Dorf gewesen ist, sei von nun ab ein Markt genannt und geheißen.
7. Georg Gossenbrot und alle künftigen Pfleger von Ernberg sollen Reutte in den genannten Freiheiten schützen und bei schwerer fürstlicher Ungnade niemandem gestatten denselben Eintrag zu tun.
Dieser Freiheitsbrief, der für die weitere Entwicklung des Ortes Reutte von ausschlaggebender Bedeutung geworden ist, enthüllt uns die bisher unbekannt gebliebene Tatsache der Erhebung des Dorfes Reutte zum Markt am 5. Juni 1489. Unser Ort kann somit auf eine 435jährige Geschichte als Marktflecken und, wie sich aus unseren früheren Darlegungen ergibt, ungefähr auf einen 490jährigen Bestand als selbständige Ortschaft zurückblicken.