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Eine Rodordnung von 1530
Bildquelle: Transparent im Ortskern von Simmerberg
Ein Auszug aus einer Rodordnung vom 20. Dezember 1530
"Kaufleute klagen, daß die Güter durch Tirol zu langsam geführt und in den Niederlagen nicht gut versorgt würden. Hingegen verlangen die Rodleute wegen Teuerung eine Aufbesserung des Fuhrlohnes. Daher verordnet die o.ö. Kammer, daß die Niederlage der Güter über den Fern herein in Haiterwanng verbleiben soll. Haiterwanng hat 33 Wagen und Reuti 49 Wagen zu halten und über den Fern, nach Nasareit oder Ymbst zu führen. Dazu haben Haiterwanng fünf und Reuti sieben Rodführer jährlich neu zu nominieren. Bei Bedarf sind auch mehr Rodwagen bereitzustellen. Der Kaufmannsdiener oder Fertiger muß den Bietern zu Reuti und Haiterwanng den genauen Bedarf an Rodwagen, die zu beladen sind, bekanntgeben. Die Bieter müssen die Rodleute noch vormittags verständigen, um die Rösser von der Alm zu holen. Die Fuhrleute müssen die Wagen unverzüglich beladen und sie in die Ballhäuser nach Nassereith oder Ymbst führen, ohne sie zu verlieren oder zu beschädigen. Der Kaufmann soll die Güter ziffernmäßig ordnen. Für jede Wagensaum nach Nassereith erhalten die Haiterwanger Rodleute 22 kr und nach Imst 32 kr Fuhrlohn. Dieser Lohn wird nach vorgebrachter Beschwerde um 1 kr bzw. um 2 kr erhöht. Dafür sollen in Haiterwanng eine Waage und ein versperrbares Ballhaus, trocken und wetterfest, errichtet werden. Von jedem geladenen Wagen im Ballhaus muß der Kaufmann je Nacht 1 kr bezahlen. Jeder durchgeführte Marktwagen muß für jedes Roß 4 kr Niederlaggeld entrichten. Dieses Geld hat ein ehrbarer, jährlich zu wählender Heiterwanger in eine versperrte eiserne Büchse zu geben, wozu die Rodführer zu Reutte, zu Heiterwang und die Obrigkeit je einen Schlüssel haben. Davon ist zu Weihnachten den Bietern die Belohnung vor je drei Zeugen zu geben. Kammergüter und Kriegsmaterial sind bevorzugt zu transportieren."